§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
Drüber oder Drunter für Bahnlösungen mit Zukunft! Lübbenau/Spreewald
03222 Lübbenau/Spreewald
§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit
(vorzugsweise Unterführung ) bei der vorgesehenen Umgestaltung der Bahnübergänge im Stadtgebiet Lübbenau/Spreewald als einzig zukunftssichere Verkehrslösung für alle Bürger, Gewerbetreibende und Gäste unserer Stadt
§4 Mitgliedsbeiträge/Spende
Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben. Die Bürgerinitiative finanziert sich durch Spenden und Sponsoring.
Spenden können auf das Konto der Sparkasse Niederlausitz
Konto-Nummer: 4060 103 239
BLZ: 180 550 00
eingezahlt werden.
§ 5 Organe der Bürgerinitiative
Die Organe der Bürgerinitiative sind:
1. 1. Die Mitgliederversammlung
2. 2. Der Vorstand
§ 4 Mitgliedsbeiträge/Spende
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal viertekjährlich statt. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 1 Woche schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung in der lokalen Presse unter Angabe der Tagesordnung einberufen.
Wenn es das Interesse der Bürgerinitiative erfordert, kann durch den Vorstand oder auf Verlangen von mindestens 25 % der Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden.
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der/die Vorsitzende der Bürgerinitiative oder ein von der Versammlung gewählter Versammlungsleiter.
Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit abgegebenen gültigen Stimmen, soweit gesetzliche Bestimmungen oder die Satzung nichts anderes vorschreiben.
Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
1. 1. Wahl des Vorstandes für 2 Jahre
2. 2. Abberufung der Mitglieder des Vorstandes
3. 3. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
4. 4. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
§ 7 Vorstand
1. Der Vorstand besteht aus mindestens 11 Mitgliedern. Der Vorstand bestimmt aus den Reihen seiner Mitglieder einen Vorsitzenden und vier Stellvertretende Vorsitzende. Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefasst, hierüber werden schriftliche Protokolle angefertigt.
2. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Vorstandes im Amt.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, hierzu gehören insbesondere
Vertretung von Vereinsinteressen gegenüber Dritten
Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung
Sämtliche finanzielle Vorgänge der Bürgerinitiative
Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung
Bildung von Arbeitsgruppen zur Unterstützung des Vorstandes
§ 8 Niederschrift
Über die Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift angefertigt, die jeweils vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das Protokoll führt ein von der Versammlung gewählter Protokollführer.
§ 9 Auflösung der Bürgerinitiative
1. Die Auflösung der Bürgerinitiative erfolgt nach Erreichen des Zweckes oder wird in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegeben gültigen Stimmen beschlossen.
2. Bei Auflösung der Bürgerinitiative fällt das Vermögen an den Verein Freunde der LÜBBENAUBRÜCKE e.V..
03222 Lübbenau/Spreewald 2007